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Verein für Wirtschaftsrecht

Entstehung des Vereins für Wirtschaftsrecht

Im Februar 1948 wurde auf Initiative der Professoren Lehmann, Nipperdey, Bühler und des damaligen Präsidenten der Kölner Industrie- und Handelskammer Dr. h.c. Greiß der Verein für Wirtschaftsrecht gegründet. Aus der Notwendigkeit des wirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Wiederaufbaus der Bundesrepublik geboren war bereits damals das Ziel, eine enge Zusammenarbeit zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und ihren Instituten und der Kölner Wirtschaft herbeizuführen. Verwirklicht wurde dieses Vorhaben u.a. durch die seit dem Gründungsjahr jährlich stattfindenden Vortragsveranstaltungen des Vereins, auf denen hervorragende Fachkenner aus Wissenschaft und Praxis aktuelle Themen aus dem Wirtschaftsrecht und der Ökonomie aufgegriffen haben und aufgreifen. Von Anfang an war es weiter ein Zweck des Vereins, Wirtschaftsunternehmen aus dem Kölner Raum für eine finanzielle Unterstützung zu gewinnen.

Ziele des Vereins für Wirtschaftsrecht

Die Probleme der deutschen Wissenschaft - unter ihnen nicht zuletzt die Bildung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses - berühren unsere gesamte Gesellschaft. Eine Lösung der besonders dringlichen Gegenwartsprobleme ist nur im Zusammenwirken von Wissenschaft und Öffentlichkeit möglich. Zur Förderung einer solchen aktiven Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit besteht seit dem Jahre 1948 der VEREIN FÜR WIRTSCHAFTSRECHT. Ihm obliegt einerseits die Pflege des Kontaktes zwischen Wissenschaft und Praxis. Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein Vorträge über aktuelle Tagesprobleme und regelmäßige Zusammenkünfte zwischen Wissenschaftlern und Angehörigen der Wirtschaft, bei denen die Möglichkeit besteht, Anregungen und Erfahrungen auszutauschen.

Andererseits hat sich der Verein die finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule durch Förderung des an der Universität Köln bestehenden Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und des Instituts für Steuerrecht zur Aufgabe gemacht. Was ein wissenschaftlich gut fundiertes Rechtssystem gerade auf den Gebieten des Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrechts für die praktische Tätigkeit bedeutet, braucht dem in der Wirtschaftspraxis Stehenden nicht besonders vor Augen geführt zu werden. Die Institute, die an der Universität Forschungen und Nachwuchsbildung auf den einschlägigen Gebieten betreiben, können ihre Zwecke auch unter den heutigen Bedingungen nicht ohne eine tätige Mithilfe der Allgemeinheit erfüllen. Es hängt deshalb nicht zuletzt von dem Maß der Mitwirkung der Wirtschaftspraxis ab, wie sich Wissenschaft und Forschung weiterentwickeln. Im Namen des VEREINS FÜR WIRTSCHAFTSRECHT richten wir deshalb die dringende Bitte an Sie, dem Verein beizutreten oder, soweit Sie schon Mitglied sind, den Verein nach Kräften zu unterstützen und weitere Mitglieder zu werben. Jedes Mitglied bestimmt die Höhe seines Jahresbeitrages selbst. Alle Beiträge und sonstigen freiwilligen Zuwendungen an den Verein sind nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes voll abzugsfähig.

Beitritt

Das Institut begrüßt jede finanzielle Unterstützung seiner Arbeit. Wer sich angesprochen fühlt, findet den Vordruck eines Beitrittsformulars hier beigefügt.
Mitglied des Vereins und Förderer kann jede natürliche und jede juristische Person werden. Der Mindestbeitrag beträgt nach § 6 der Vereinssatzung 50,00 EUR im Jahr.

Mittelverwendung

Die vom Verein über die Mitgliedsbeiträge eingeworbenen Mittel werden zum kleinsten Teil für die Vorträge aufgewandt, weit überwiegend werden sie an die beiden in der Satzung genannten Institute sowie an das Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht und an den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung ausgekehrt. Dort dienen sie ausnahmslos dem Büchererwerb. Wegen der Kürzung der öffentlichen Bibliotheksmittel sind die genannten Institute dringend auf die Unterstützung angewiesen, um insbesondere auch Fachliteratur zum europäischen Recht und aus den Nachbarländern anzuschaffen.